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Öffentliche Zahlungsaufforderung - Grund- und Gewerbe-steuervorauszahlung 2024

Die Stadtkasse weist darauf hin, dass bis spätestens 15. Mai die 2. Rate der Grundsteuer 2024 und die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2024 zur Zahlung fällig werden.


Die Höhe der Rate entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid. Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der Beträge bis spätestens 15. Mai 2024.

 

Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung:

Sparkasse Niederbayern-Mitte  

IBAN: DE30 7425 0000 0100 0051 72        BIC: BYLADEM1SRG
 

VR-Bank Ostbayern-Mitte

IBAN: DE98 7429 0000 0002 5130 13         BIC: GENODEF1SR1                                  

 

Postbank München

IBAN: DE32 7001 0080 0012 9658 00         BIC: PBNKDEFF                                                   


Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (= ab dem Tag nach der Fälligkeit!). Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Stadtkasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Stadt Dingolfing dabei nicht.

 

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Hier geht es zum SEPA-Lastschriftverfahren

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Stadt Dingolfing erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Bitte beachten Sie:
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden!
Da der Stadtkasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.