Änderung des Baulinienplan vom 20.08.1925 durch Deckblatt Nr. 1 im beschleunigten Verfahren 

Aufstellungsbeschluss 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 22.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Baulinienplan vom 20.08.1925 durch das Deckblatt Nr. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Flur-Nrn. 253 und 254 Gmkg. Dingolfing beschlossen. 

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches an der Ecke  Fischerei und Gartenweg ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) bzw. auf der Internetseite der Stadt Dingolfing eingesehen werden. 

Die Änderung des Baulinienplan vom 20.08.1925 durch Deckblatt Nr. 1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Lageplan