Änderung des Baulinienplanes vom 20.08.1925 durch Deckblatt Nr. 1 im beschleunigten Verfahren 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 18.07.2024 den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Baulinienplanes vom 20.08.1925 gebilligt. Der Geltungsbereich des Deckblattes befindet sich an der Ecke Fischerei und Gartenweg und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. 

Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. 

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Baulinienplanes vom 20.08.1925 mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2024 wird in der Zeit vom

 

05.08.2024 – 05.09.2024

 

im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) öffentlich ausgelegt. 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Lageplan