Zurück

Reisedokumente für Kinder

Beantragung von Reisepass oder Personalausweis für Kinder


Reisedokumente für Kinder


Seit 1. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Für Kinder deutscher Staatsangehörigkeit können Eltern stattdessen folgende Reisedokumente beantragen:

  • Reisepass

  • Personalausweis

Diese Dokumente entsprechen den für Erwachsene ausgestellten Ausweisen und sind auch für Kinder ab Geburt erhältlich.

Gültigkeitsdauer

Für Personen unter 24 Jahren gilt:

  • Reisepass und Personalausweis sind jeweils 6 Jahre gültig

Bitte beachten Sie:
Ein Ausweisdokument kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig werden, wenn das Kind anhand des Lichtbildes nicht mehr eindeutig identifizierbar ist (z. B. durch starke äußerliche Veränderungen). In diesem Fall muss ein neues Dokument beantragt werden.

Lichtbild und Anwesenheit des Kindes
  • Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ist die persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich.

  • Passbilder können grundsätzlich vor Ort im Bürgeramt angefertigt werden.

  • Für Kinder unter 4 Jahren wird jedoch empfohlen, das Lichtbild bei einem spezialisierten Fotografen erstellen zu lassen, da die technischen Gegebenheiten im Bürgeramt für Kleinkinder nur eingeschränkt geeignet sind.

Reisen mit Kindern

Eine Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist nicht möglich.
Kinder benötigen ab Geburt für Reisen über die Landesgrenzen ein eigenes Reisedokument.

Seit 02.08.2021 besteht die Möglichkeit, auf gemeinsamen Antrag beider Sorgeberechtigten im Reisepass oder Personalausweis von Minderjährigen die Namen aller sorgeberechtigten Personen eintragen zu lassen, sofern sich der Familienname des Kindes vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet.
Diese Eintragung kann Kontrollen bei grenzüberschreitenden Reisen erleichtern, ersetzt jedoch nicht eine ggf. erforderliche schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten bei allein reisenden Elternteilen.

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die Wohnsitzgemeinden die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung maßgeblich.

Für im Ausland geborene Kinder sind in der Regel die für den Geburtsort zuständigen deutschen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Reisedokuments zuständig.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin im Bürgerbüro (online oder telefonisch), um sicherzustellen, dass für geplante Reisen ein gültiges Ausweisdokument zur Verfügung steht.

Weitere Informationen

Voraussetzungen
    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
    • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
    • Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

    alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,

    Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten
  • Kinderreisepass: 13,00 EUR

    Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR

    Verdoppelung der Gebühren

    • Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
    • Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Weiterführende LinksRechtsgrundlagen