Veröffentlicht am: 03.07.2026
Allgemeinverfügung Messerverbot Dingfest
Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund Art. 23 Abs. 1 LStVG i.V.m. § 32 WaffG eine Allgemeinverfügung, dass während des Dingfestes vom 10.07.2026 bis einschließlich 19.07.2026 das Führen von Messern und Klingen aller Art untersagt ist.
Der Verbotsbereich erstreckt sich auf den Marienplatz und die umliegenden Straßenzüge - ein Lageplan mit der gesamten Verbotszone ist der Allgemeinverfügung angehängt.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung ist während den Öffnungszeiten des Rathauses an der Amtstafel und auf Zimmer 02 einsehbar.


