Allgemeinverfügung Messerverbot Dingfest
Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund Art. 23 Abs. 1 LStVG i.V.m. § 32 WaffG eine Allgemeinverfügung, dass während des Dingfestes vom 10.07.2026 bis einschließlich 19.07.2026 das Führen von Messern und Klingen aller Art untersagt ist.


