Änderung der Stellplatzsatzung
Neue Fassung gilt ab 1. November
Wer in Dingolfing baut, umbaut oder ein Gebäude anders nutzt, muss genügend Stellplätze für Autos schaffen. Wie viele, regelt die Stellplatzsatzung der Stadt. Der Stadtrat hat sie am 24. September 2026 geändert. Die neue Fassung gilt ab dem 1. November 2026.
Für ein Einfamilienhaus sind zwei Stellplätze nötig. In Mehrfamilienhäusern sind es eineinhalb Stellplätze für Wohnungen unter 50 Quadratmetern und zwei für größere Wohnungen. Für geförderte Mietwohnungen genügt ein halber Stellplatz pro Wohnung. Für Läden, Gaststätten, Praxen, Betriebe und viele weitere Nutzungen enthält die Satzung eigene Werte.
Die Stellplätze müssen auf dem Grundstück oder in der Nähe liegen. In der Altstadt, also im Sanierungsgebiet, und in der Hochbrückenstraße kann die Stadt erlauben, Stellplätze stattdessen abzulösen. Das kostet 4.000 Euro pro Stellplatz. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Die Bekanntmachung und der vollständige Text sind unten verlinkt.
Einsehen können Sie die Satzung auch im Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 47:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr


