Veröffentlicht am: 28.05.2026
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2026 – 2032 beschlossen.
Die Satzung regelt insbesondere:
- die Zusammensetzung des Stadtrats,
- die Bildung und Zuständigkeit der Ausschüsse,
- die Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder,
- die Rechtsstellung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters,
- die Bestellung kommunaler Ehrenämter wie Jugend- und Integrationsbeauftragte.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 1. Mai 2020 außer Kraft.
Die Satzung ist für 14 Tage im Rathaus, Zimmer 22, öffentlich einsehbar.
Dingolfing, 07.05.2026
STADT DINGOLFING
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Erster Bürgermeister


