Übermittlungssperre
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Übermittlungsperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.
Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
- Hier geht es weiter zum Online-Antrag
- Führungszeugnis - Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz (mit neuem Personalausweis)
- Flyer "Führungszeugnis" des Bundesamtes für Justiz


