Mittefastenmarkt
Ledigen- und Verheiratetenmarkt in der Mitte der Fastenzeit
Mit der ersten Erteilung von Stadtrechten (urkundlich 1274) war das Marktrecht bereits eingeschlossen. Zu Anfang des 14. Jh. werden vier Jahrmärkte genannt, neben den gewöhnlichen Wochenmärkten. Die vier Märkte waren als Freimärkte deklariert, d.h. frei zugänglich. In der Geschichte der Stadt Dingolfing und Ihrer Umgebung von Dr. J. W. Eberl werden 1856 ein Schrannenmarkt (Getreidemarkt) sowie Wochen-, Monats- und acht Warenmärkte genannt. Davon wurden fünf in der Oberen Stadt, die drei Mittefastenmärkte in der unteren Stadt abgehalten.
1883 schreibt J. Sixt in seiner Beschreibung des Amtsbeziks Dingolfing, daß das Ableben der Märkte in der Oberen Stadt nur noch eine Frage der Zeit sei. Grund sei der Mangel an Besuchern und Fieranten. Im Gegensatz zu den Fastenmärkten in der unteren Stadt.
Die Tradition der beiden noch existierenden Dingolfinger Mittefastenmärkte in der unteren Stadt lassen sich bis zum Beginn des 17. Jh. zurückverfolgen. 1831 werden fünf Fastenmärkte zu gunsten der Vermehrung der Viehmärkte auf drei reduziert. Um 1870/75 auf die zwei noch heute existierenden. Im Sprachgebrauch werden sie als Ledigen- und Verheiratetenmarkt bezeichnet; eine Bedeutungszuschreibung jener Zeit, in der das bäuerliche Gesinde und die Bauern selbst sich nur abwechselnd aus der Arbeit rauslösen konnten. Bis heute werden die beiden Märkte von Fieranten und Konsumenten lebhaft besucht.
Die nächsten beiden Mittefastenmärkte finden am 6. März 2024 und am 13. März 2024 statt. Bewerbungen für die Märkte 2024 müssen bis spätestens 18. Dezember 2023 eingehen. Später eingetroffene Bewerbungen werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt.
Ansprechpartner:
Stadt Dingolfing
Julia Binder/ Corinna Schwimmbeck
Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2
84130 Dingolfing
Tel.: 08731/501-252 oder 501-200
E-Mail: ordnungsamt@dingolfing.de