Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ durch das Deckblatt Nr. 17 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2980, 2982 und 3013 Gmkg. Dingolfing beschlossen.