Die Stadt Dingolfing hat für das 210. Dingolfinger Kirchweihvolksfest (Dingolfinger Kirta) eine Allgemeinverfügung für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art erlassen.
Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat mit Bescheid vom 14.06.2024 das Deck-blatt Nr. 47 vom 21.03.2024 zur Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird das Deckblatt Nr. 47 gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.