Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 27.11.2025 die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dingolfing beschlossen. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 50 Abs. 1 BMG dürfen in den sechs Monaten vor der Wahl Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilt werden, soweit die betroffenen Personen nicht von ihrem Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen, Gebrauch gemacht haben.
Die Stadt Dingolfing teilt mit, dass für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl im Bereich der Stadt Dingolfing, die Unterschriften in Unterstützungslisten benötigen, ) Eintragsmöglichkeiten bestehen.
Der Wahlleiter der Stadt Dingolfing hat am Dienstag, 09.12.2025, mit Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl von 30 Stadtratsmitgliedern und des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in der Stadt Dingolfing aufgefordert.
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 16.10.2025 den Bebauungsplan „Heizwerk Deggendorfer Straße“ mit Begründung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ durch das Deckblatt Nr. 17 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2980, 2982 und 3013 Gmkg. Dingolfing beschlossen.
Die Stadt Dingolfing beantragt mit Schreiben vom 24.06.2025 die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar.
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung am 17.07.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) erlassen. Diese Satzung tritt zum 01.08.2025 in Kraft.