Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 16.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark Schermau“ durch das Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Grundstücke mit den Flur-Nrn71/20 T., 59/24 T., 200/81 T. und 59/14 T. Gmkg. Frauenbiburg beschlossen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zwischen der
Kreisstraße DGF 9 im Nordwesten und dem Waldgebiet mit der Flur-Nr. 79/11 Gmkg. Frauenbiburg im Südosten ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) bzw. auf der Internetseite der Stadt Dingolfing eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 2 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.


