Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“
durch Deckblatt Nr. 17 im beschleunigten Verfahren
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ durch das Deckblatt Nr. 17 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2980, 2982 und 3013 Gmkg. Dingolfing beschlossen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches nordöstlich der Straubinger Straße ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) bzw. auf der Internetseite der Stadt Dingolfing eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 17 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Dingolfing, 22.09.2025
Stadt Dingolfing