Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Schwedenschanze“ durch das Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB für das Grundstück Schwedenschanze 2 mit der Flur-Nr. 725/14 Gmkg. Dingolfing beschlossen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, welcher nördlich der Straße Schwedenschanze und westlich der Oberdingolfinger Straße liegt, ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 2 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt.