Aufstellungsbeschluss 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Waldesruh“ durch das Deckblatt Nr. 23 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück Waldesruh 34 mit der Flur-Nr. 796/6 Gmkg. Dingolfing beschlossen. 

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zwischen der Krankenhausstraße und Waldesruh ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) bzw. auf der Internetseite der Stadt Dingolfing eingesehen werden. 

Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 23 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Lageplan