Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 49 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Höfen“ für das Gebiet mit den Flur-Nrn. 1316/0, 1316/2, 1317/0, 1317/1, 1317/4, 1317/5, 1317/6, 1318/2, 1319/0, 1319/2, 1319/5 und 1340/4 T. Gmkg. Teisbach beschlossen.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Bauleitplanung südlich der Hauptstraße (St 2074) und östlich der Bahnhofstraße in Höfen ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) eingesehen werden.

Allgemeine Ziele der Planung:

Neubau des Feuerwehrhauses und Gestaltung der Ortsmitte Höfen

Lageplan