Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grieswiesen“ für das Gebiet mit der Flur-Nr. 1268/10 Gmkg. Dingolfing beschlossen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Bauleitplanung nördlich der Isar und südöstlich der Bauhofstraße ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) eingesehen werden.
Allgemeine Ziele der Planung:
Errichtung eines Vereinsgebäudes für den Kreisfischereiverein Dingolfing e.V.