Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark Schermau II“
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den geänderten Entwurf
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 20.02.2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schlosspark Schermau II“ gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung erstreckt sich über ein Gebiet zwischen der Schermauer Straße (Kreisstraße DGF 9) und des Schermauer Grabens am Ortsbeginn Schermau und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schlosspark Schermau II“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.02.2025 wird in der Zeit vom
14.03.2025 – 14.04.2025
im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Durch Nutzung als Wohn- und Mischgebiet Reduzierung der Emissionen aus Landwirtschaft; Steigerung der Attraktivität als Naherholungsgebiet durch zusätzliche Fußwege zum Schlosspark und Festsetzung von Ausgleichsflächen im Talraum des Schermauer Grabens |
Tiere und Pflanzen | Im Bereich der Grünflächen keine Gehölzstrukturen vorhanden; durch Gehölzfestsetzungen sowie durch Festsetzungen von Grünflächen im Baugebiet Schaffung zusätzlicher Lebensraumtypen |
Boden | Versiegelung von derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche; Reduzierung von Stoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung in festgesetzten Grünflächen; Verbesserung der relativen Vegetationslosigkeit durch Festsetzung von Gehölzpflanzungen |
Wasser | Keine Oberflächen- oder Fließgewässer im Geltungsbereich; Planungsmaßnahme mit dem Trinkwasserschutz vereinbar; Niederschlagswasser wird vor der Ableitung gepuffert, um eine Abflussverschärfung zu verhindern |
Luft / Klima | Aufgrund Lage im Ortsrandbereich und Festsetzung eines kleinen Baugebietes nur kleinräumige Auswirkungen auf Schutzgut Klima und Luft |
Landschaft | Aufwertung des Landschaftsbildes durch Festsetzung des Talraumes des Schermauer Grabens als Ausgleichsfläche |
Kultur und Sachgüter | Keine in der Nähe befindlichen Denkmäler |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.