Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier Am Herrenweiher“ im beschleunigten Verfahren
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 20.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Quartier Am Herrenweiher“ gebilligt.
Der Geltungsbereich des Deckblattes befindet sich auf dem Gebiet des derzeitigen Omnibusbahnhofes mit den angrenzenden Flächen südöstlich des Museums Dingolfing sowie nordwestlich der Straße „Am Herrenweiher“ und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Quartier Am Herrenweiher“ mit Begründung in der Fassung vom 12.02.2025 wird in der Zeit vom
07.03.2024 – 07.04.2024
im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bebauungs- und Grünordnungsplan
Begründung zum Bebauungs- und Begrünungsplan