Erlass der Stellplatzsatzung für die Stadt Dingolfing

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung am 17.07.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) erlassen.

Diese Satzung tritt zum 01.08.2025 in Kraft.

Die Satzung liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr bzw. von 13.00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Dingolfing, Bauverwaltung, Zimmer Nr. 46 zur Einsichtnahme aus.

Außerdem ist die Satzung hier einsehbar.

 

Dingolfing, den 29.07.2025
Stadt Dingolfing

gez.

Armin Grassinger

1. Bürgermeister