Übermittlungssperre
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Übermittlungsperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.
Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Übermittlungsperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.
Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.