Gästeanzahl bei standesamtlichen Trauungen

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Seit dem 07.06.2021 gilt für den Teilnehmerkreis bei standesamtlichen Trauungen folgendes:

  • Bei einer Inzidenz bis 50 können je nach Größe des Trauraumes bis zu 50 Personen teilnehmen
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 können je nach Größe des Trauraumes bis zu 25 Personen teilnehmen.
  • Sollte die Inzidenz über 100 liegen sind die aktuellen Kontaktbeschränkungen maßgebend. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem Standesamt unter 08731/501-250, -254, -252 oder unter standesamt@dingolfing.de

 

Zwischen allen Teilnehmern ist weiterhin ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten. Dadurch ergibt sich im Trauzimmer der Herzogsburg eine maximale Personenzahl von 10 (inklusive Standesbeamter/in). Weitere 9 Personen können die Trauung auch im dahinterliegenden Königszimmer verfolgen.
Somit ist die Personenanzahl bei Trauungen im Trauzimmer auf maximal 19 Personen (inklusive Standesbeamter) begrenzt.
Es gibt auch die Möglichkeit Trauungen im großen Saal der Herzogsburg durchzuführen. Hier beträgt die maximale Teilnehmerzahl 28 Personen (inklusive Standesbeamter/in).

Da der Saal auch für andere Veranstaltungen genutzt wird, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Standesamt, ob der Saal für Ihre Trauung zur Verfügung steht.

Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung benötigt das Standesamt eine Liste der bei der Trauung anwesenden Personen. Diese können Sie gerne vorab an standesamt@dingolfing.de senden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass derzeit sowohl beim Betreten als auch während dem Aufenthalt in der Herzogsburg sowie auch auf dem gesamten Gelände des Museums das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung notwendig ist. Vielen Dank!