Veröffentlicht am: 26.11.2025
Allgemeinverfügung für das Mitführen
von Messern und Klingen aller Art auf
und neben dem Dingolfinger Nikolausmarkt
Die Stadt Dingolfing hat für den „Dingolfinger Nikolausmarkt“ eine Allgemeinverfügung für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art erlassen. Danach ist das Führen von Messern und Klingen aller Art in dem Bereich beginnend an der Rathauskreuzung, BGR-Josef-Zinnbauer-Straße über die Bruckstraße bis zur Einmündung Lederergasse, in der Lederergasse und der Wollerstraße bis zur Rathauskreuzung untersagt.
Einzelheiten, ein Lageplan der Verbotszone, Begründung und rechtliche Grundlagen können der Bekanntmachung an der Amtstafel im Rathaus, sowie auf der Homepage der Stadt Dingolfing entnommen werden.
gez.
Huber
2. Bürgermeisterin


