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Allgemeinverfügung für das Mitführen 
von Messern und Klingen auf und neben dem „Faschingsumzug Teisbach“ am 02.03.2025

Die Stadt Dingolfing hat für den Faschingsumzug Teisbach eine Allgemeinverfügung für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art erlassen. Demnach ist das Führen von Messern und Klingen aller Art im gesamten Stadtteil Teisbach, beginnend ab den Ortsschildern von sämtlichen Richtungen, untersagt. (siehe Lageplan im Anhang)

Einzelheiten, ein Lageplan der Verbotszone, Begründung und rechtliche Grundlagen können der Bekanntmachung an der Amtstafel im Rathaus, sowie dem untenstehenden Dokument entnommen werden.