Veröffentlicht am: 28.11.2024
Allgemeinverfügung für das Mitführen
von Messern und Klingen auf und neben dem „Dingolfinger Nikolausmarkt 2024“
Die Stadt Dingolfing hat für den Nikolausmarkt eine Allgemeinverfügung für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art erlassen. Demnach ist das Führen von Messern und Klingen aller Art im Bereich Marienplatz, also zwischen der Lederergasse, der Bürgermeister-Josef-Zinnbauer-Straße und der Wollerstraße untersagt. (siehe Lageplan im Anhang)
Einzelheiten, ein Lageplan der Verbotszone, Begründung und rechtliche Grundlagen können der Bekanntmachung an der Amtstafel im Rathaus, sowie dem untenstehenden Dokument entnommen werden.