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Einsicht ins Wählerverzeichnis

Die Stadt Dingolfing hat zum Stichtag 25.01.2026 das Wählerverzeichnis für die Wahl des ersten Bürgermeisters, des Stadtrats, des Kreistags und des Landrats am 08. März 2026 angelegt. 

In der Zeit von Montag, 16. Februar 2026 bis Freitag, 20. Februar 2026 kann während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16.30, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) durch ein Datensichtgerät Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der genannten Einsichtsfrist im Bürgerbüro schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen, will er nicht Gefahr laufen, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15. Februar 2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.

Wahlscheine können bis Freitag, 06. März 2026 15 Uhr beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr im Bürgerbüro möglich.

Bei weiteren Fragen geben die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro gerne Auskunft unter 08731/501-100.