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Stadt Dingolfing - Beteiligungsbericht 2023

Die Stadt Dingolfing ist nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Bayern (GO) dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und diesen auch zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Damit soll der Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Dingolfing insgesamt, sowie auch in den einzelnen Beteiligungen transparent gemacht werden.

Der Schwerpunkt des Berichtes liegt in der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Unternehmen. Es wird Wert auf eine ausführliche und vollständige Darstellung der Ergebnisrechnungen und der Bilanzen gelegt. Diese bilden die Grundlage für die finanzwirtschaftliche Analyse. Daneben sind die wichtigsten Finanzbeziehungen der Stadt zu den einzelnen Unternehmen (z.B. Bürgschaftsverpflichtungen, ausgereichte Darlehen, Defizitübernahmen) dargestellt.

Der vorliegende Bericht gibt auf der Basis der Jahresabschlüsse 2023 einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und einen Ausblick auf das laufende Jahr für die Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist.