Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen
Das Finanzamt Dingolfing informiert zu häufigen Ausfüllfehlern
Wenn Sie (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Gebäudes oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern sind, sind Sie verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Fällig ist die neue Grundsteuer erstmalig ab 2025.
Neu ist, dass nun nicht mehr der Wert des Grundstücks maßgebend ist, sondern die Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de übermitteln.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde. Bitte beachten Sie evtl. Ausfüllfehler wie in den FAQ beschrieben - danke!
WICHTIG: Die grauen Vordrucke unter www.grundsteuer.bayern.de dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Falls Sie Ihre Grundsteuererklärung nur handschriftlich erstellen wollen, können Sie die Papiervordrucke verwenden, die in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Hilfen zum Ausfüllen der Erklärung und weitere Informationen zur Grundsteuer in Bayern finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de oder telefonisch bei der ELSTER-Hotline unter 089 - 30 70 00 77.
Informationen für Grundvermögen in anderen Bundesländern erhalten Sie unter www.grundsteuerreform.de.