Schöffen gesucht!
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Wer sich als Dingolfinger Bürgerin oder Bürger für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen interessiert und dafür geeignet fühlt, soll sich bis zum 31. März 2023, für das Jugendschöffenamt bis zum 17. März 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Dingolfing im Rathaus bewerben. Ein Bewerbungsformular kann unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ heruntergeladen werden.